Zwangsrechte
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Zwangsrechte — (Zwangs und Bannrechte), Gewerbeprivilegien, deren Inhalt in der Verbindlichkeit der Einwohner eines Bezirks besteht, Bedürfnisse einer bestimmten Art nur durch den Berechtigten befriedigen zu lassen; jetzt meist beseitigt (s. Bannrecht) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jerusalem (Mendelssohn) — Title page of the first edition (Berlin: Friedrich Maurer, 1783) … Wikipedia
Kaerger — Kaerger, Karl, Kolonialpolitiker, geb. 2. Okt. 1858 in Breslau, gest. 29. Sept. 1903 in Schöneberg bei Berlin, studierte in Leipzig Sprachwissenschaft und Germanistik, dann in Leipzig, Heidelberg, Berlin und Breslau Rechtswissenschaft, widmete… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Banal — Banal, im Lehensrecht eine Sache, die der Lehensherr dem Lehensmanne gegen bestimmte Leistungen zur Nutzung überläßt, dem Zwangsrechte unterworfene Sache; – banale Phrase, inhaltloser Satz, was im Oberdeutschen Bettelmannsspruch … Herders Conversations-Lexikon
Schusswaffengebrauch — Schụss|waf|fen|ge|brauch, der (bes. Polizeiw.): Gebrauch der Schusswaffe: Vorsicht, S.! * * * Schusswaffengebrauch, im Polizei und Ordnungsrecht eine der Formen des unmittelbaren Zwanges. Dieser ist nach Bundesrecht und dem Recht der Länder… … Universal-Lexikon
Rechtfertigungsgründe — Rechtfertigungsgründe, Recht: Umstände, die bei einer Straftat oder einer unerlaubten Handlung die Rechtswidrigkeit ausschließen, z. B. Notwehr, rechtfertigender Notstand, bestimmte Selbsthilferechte, amtliche Zwangsrechte, zum Teil… … Universal-Lexikon
Versicherungsanstalt — öffentlich rechtliche V. 1. Begriff: ⇡ Versicherungsgesellschaft, die durch einen Hoheitsakt (Landesgesetz oder landesrechtliche VO) oder mit Genehmigung des Hoheitsträgers von einer ⇡ Körperschaft des öffentlichen Rechts selbst oder unter ihrer… … Lexikon der Economics